Lebensnachweis

Seit Juni beziehe ich ein monatliches Taschengeld aus Luxemburg (in Form einer Erwerbsminderungsrente in Höhe von 133 €), für das ich mehrmals zum Kontrollarzt musste und dort Formulare ausfüllen lassen musste. Seitdem ist es still geworden im Dialog mit der Rentenkasse.

Zu still, findet die Rentenkasse. Ob ich wohl noch am Leben bin? Zur Klärung dieser auch für mich wichtigen Frage fordert sie jetzt einen Lebensnachweis, auszufüllen vom Bürgermeister, notfalls reicht auch der Stellvertreter. Ich hoffe, der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter oder der Zweite Bürgermeister Josef Schmid können sich die notwendige Zeit nehmen, um meine Lebensfunktionen zu überprüfen.

2016-12-03-09-36-15

Renten im geeinten Europa

Ich hatte versprochen, euch weiterhin über meinen Papierkrieg mit gleich zwei Rentenversicherungen (in Luxemburg und in Deutschland) auf dem Laufenden zu halten (s. Beitrag vom Februar).

Wie ich bereits damals im Folgebeitrag erzählte, wurde das erste Formular zurückgewiesen, weil es unleserlich und nicht vollständig ausgefüllt war.

Heute war es jetzt endlich soweit, dass ich erneut einen Rentenarzt besuchen durfte. Der erste Versuch war noch im Februar durch eine Verkettung von etwas unglücklichen Umständen gescheitert: der Arzt hat von 9:30 bis kurz vor 10:30 auf mich gewartet, weil er sich den Termin 9:30 vorgemerkt hatte, ich bin pünktlich um 10:30 in der Praxis angekommen, weil er mit mir schriftlich den Termin 10:30 ausgemacht hatte. Das war ihm ziemlich peinlich und auch für ihn selbst unangenehm, weil die Rentenversicherung sinnigerweise einen Arzt von Brannenburg (das ist südlich von Rosenheim) nach München in eine Gastpraxis in der Blumenau schickt, um meinen Gesundsheitszustand von 2012 zu begutachten. Das machte für ihn eine Autofahrt von rund 2×80 km und für mich eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ca 2×1 Stunde. Wir hatten also beide unsere Zeit vertrödelt. Immerhin haben wir danach dann mehrfach ganz nett miteinander am Telefon geplaudert, bis wir einen neuen Termin ausmachen konnten.

Heute also endlich der zweite Anlauf beim gleichen Arzt.

Zu Beginn zeigte er mir das Formularpaket, das wir gemeinsam ausfüllen sollten: ca 20 Seiten eng gedruckt, mit sehr kleinen Eingabefeldern und bitteschön vollständig und in Blockschrift auszufüllen! Ein europäisches Standardformular, das ich leider nicht im Internet gefunden habe, sonst hätte ich es hier verlinkt.

Für den Spass, das einigermaßen auszufüllen, braucht er sicher 2 Stunden und erhält dafür ganze 65 €. Für einen Arzt, der, wie er mir erzählte, früher eine Rheumaklinik geleitet hat, ist diese fürstliche Entlohnung sicher ein Ansporn, besonders sorgfältig zu arbeiten.

Das Fazit: Obwohl er mir versichert hat, das Gutachten würde zu meinen Gunsten ausfallen, habe ich wenig Hoffnung, dass es für die Luxemburger RV zufriedenstellender als das Erste ist.

Für mich liegt das Problem in der Zusammenarbeit der Rentenversicherungen verschiedener Länder. Hier gäbe es doch mal ein sinnvolles Normalisierungspotenzial für die Europäischen Behörden oder ein Thema für den EU-Bürokratie-Abbauer Stoiber (ich weiß, selbst der ist inzwischen im Ruhestand, aber dann hätte er doch endlich Zeit dafür, oder?).

Die deutsche RV ist ja nicht gerade bekannt dafür, dass sie Erwerbsminderungsrenten herschenkt. Auch da musste ich bereits ausführlich Formulare ausfüllen, wie ich hier schon berichtet habe. Warum muss ich jetzt durch ein nachträgliches Gutachten der Luxemburger Rentenversicherung noch einmal beweisen, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, während man eine Chemo nach der anderen erhält und dazu noch zweimal Hochdosis-Chemo mit Stammzellentransplantation, alles dokumentiert durch Arztberichte und Diagnoseunterlagen vom Klinikum Rechts der Isar?

Beim derzeitigen Verfahren fühlt sich in der ganzen Kette niemand für ein Scheitern verantwortlich:

  • Der Luxemburger Sachbearbeiter oder Kontrollarzt findet sicher in einem 20-seitigen Formular leicht ein Feld, das gar nicht oder nur unleserlich ausgefüllt ist *) und kann dann guten Gewissens ein neues Gutachten anfordern. Reklamieren hilft nicht, Vorschrift ist Vorschrift.
  • Die deutsche Rentenversicherung redet sich damit heraus, dass sie nur die Anforderungen ihrer Luxemburger Kollegen ausführt, wenn sie einen weiteren Arzt beauftragt (wofür sie allerdings ein paar Monate braucht!).
  • Der Arzt tut sein Bestes, seine Zeit ist aber beschränkt, die Bezahlung sowieso und sein Kalligraphiekurs liegt wohl schon ein paar Jahre zurück.
  • Der Antragsteller, der eigentlich ein Anspruchsinhaber ist, ist der Dumme. Er kann wählen, ob er sich nach weiteren 6 Monaten zum nächsten Rentenarzt schicken lässt oder ob es ihm zu blöd wird.

Das Ganze scheint darauf ausgelegt zu sein, dass der angehende Rentner irgendwann mürbe gemacht wird und aufgibt. Selbst das muss er aber dann schriftlich erklären, wie mir am Telefon gesagt wurde. Wehren kann man sich nicht, ohne das ominöse Formular gibt es keine Auszahlung.

So, jetzt habe ich wieder ein paar Monate Zeit, mich abzureagieren und mir zu überlegen, was ich im Fall einer dritten Einbestellung unternehmen werde: einfach gnadenlos das Spiel durchziehen, Briefe an höhere Stellen, Leserbriefe, oder doch verzichten und die Zeit bis zum Antrag auf Altersrente genießen? Wieviele ärztliche Gutachten wird man da wohl brauchen, um nachzuweisen, dass man das Renteneintrittsalter im Ausland erreicht hat? Gibt es eigentlich einen Ombudsmann für Rentenfragen – in Luxemburg oder Deutschland?

Eure Vor- und Ratschläge werden gerne entgegengenommen und wohlwollend geprüft.

*) Z.B. tut die Brillenstärke in meinem Fall sicher nichts zur Sache, auf die Frage war ich natürlich nicht vorbereitet – da haben wir schon den Beweis für meine mangelnde Kooperationsbereitschaft.

 

Behörden²

Zum_Amtsschimmel_01

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zum_Amtsschimmel_01.JPG

Eine Behörde kann schon ganz viel Bürokratie erzeugen. Wenn jedoch 2 beteiligt sind und miteinander kommunizieren sollen, kann man nur staunend zuschauen.

Ich habe schon mal über meine Erfahrungen mit der deutschen und luxemburger Rentenversicherung berichtet und dachte eigentlich, dass mit dem Besuch eines Befundarztes, der im August 2015 meinen zurückliegenden Gesundheitszustand beurteilen sollte, alles erledigt sei.

Noch einmal zum Ablauf:

  • Im Dezember 2013 erhielt ich von der DRV den Bescheid, dass ich rückwirkend vom November 2012 bis Ende Juli 2015 zum Rentner ernannt worden bin. Dieser Bescheid wurde im nachhinein mindestens ein Dutzend Mal durch weitere Bescheide korrigiert, angepasst und wieder korrigiert, was mit einigen Nach- und Rückzahlungen verbunden war.
  • Schon im Dezember 2013 wollten die Luxemburger Kollegen meine Kontonummer haben. Die Hoffnung auf schnelle Erledigung wurde geweckt. Große Beträge waren nicht zu erwarten, da ich nur während anderthalb Jahren in Luxemburg Beiträge gezahlt habe.
  • Dann Funkstille in Luxemburg, kein Bescheid, keine Zahlungen.
  • Im August 2015 habe ich plötzlich einen Termin bei einem mir unbekannten Arzt erhalten. Dieser Termin war von Luxemburg aus veranlasst, sie wollten ein eigenes Gutachten.
  • Als nächstes kam im Dezember eine Steuerkarte vom Luxemburger Finanzamt für 2015 …
  • … und vor ein paar Tagen auch schon eine für 2016.
  • Das hat mich dann veranlasst, mal nachzufragen, was denn aus meiner Rente geworden ist. Antwort: Ja, wir haben ein neues ärztliches Gutachten bei der DRV angefordert und noch keine Antwort erhalten. Toll.
  • Anruf bei der DRV in Berlin. Ja, eine Anfrage liegt vor. Ich erhalte demnächst einen Termin bei einem Arzt. Ich konnte sie dann überreden, doch mal mit ihren Kollegen in Luxemburg zu reden, statt langwierige Formularkorrespondenz zu führen. Das haben sie tatsächlich gemacht, mussten mir aber mitteilen, dass die Luxemburger auf ihrem neuen Gutachten bestehen.
  • Bisher habe ich es noch nicht geschafft, in Luxemburg telefonisch durchzukommen, um zu fragen, was sie denn am ersten Gutachten auszusetzen haben. Es besteht ja immerhin die Gefahr, dass das zweite Gutachten ähnlich ausfällt und wieder zu einem halben Jahr Wartezeit bis zum dritten Gutachten führt.

Fortsetzung folgt …

Buchbinder Wanninger

[Wer den Buchbinder Wanninger von Karl Valentin nicht kennt, kann das Prinzip auch im Film „Asterix erobert Rom“ („Les douze travaux d’Astérix„) oder bei Reinhard Mey kennenlernen.]

Letzte Woche wollte ich mich um die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz kümmern. Die Voraussetzungen sind:

  • Ich bin seit Februar 2012 krankgemeldet.
  • Ende Juli 2013 bin ich von der Krankenkasse „ausgesteuert“ worden, da die maximale Zahlungsdauer von 78 Wochen erreicht war.
  • Im Dezember 2013 habe ich den Bescheid bekommen, dass ich rückwirkend seit November 2012 und bis max. Juli 2015 Erwerbsminderungsrentner bin.
  • Gehalt oder Zuschuss gibt es seit Juli 2013 nicht mehr vom Arbeitgeber, aber mein Arbeitsverhältnis besteht noch (ich erhalte auch noch monatlich einen Gehaltszettel über 0 €).
  • Ziel ist ein stufenweises Wiedereintreten ins Arbeitsleben, d.h. mit langsam ansteigender Tagesarbeitszeit.

Anruf bei der Krankenkasse: Nicht zuständig, da ausgesteuert – bei der Rentenversicherung nachfragen.

Anruf bei der Rentenversicherung (Tel.-Nr. vom Rentenbescheid): Das muss über die Reha-Abteilung gehen.

Anruf bei der Rentenversicherung (Tel.-Nr. vom Rehabescheid): Wiedereingliederung nach Reha nur innerhalb der ersten 4 Wochen, aber LTA (Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben) könnte was für mich sein.

Anruf bei der Rentenversicherung (0800-Nummer mit Sprachauswahl): Zwar für LTA zuständig, aber nur wenn Antrag schon gestellt.

Online-Terminvereinbarung bei der lokalen Rentenberatung – erstaunlicherweise schon für den übernächsten Tag.

Am Tag vor dem Termin kam eine Mail:

In der Beratungsstelle können wir zu dieser Problematik nur allgemeine
Auskünfte zur Verfahrensweise, Antragstellung u.ä. geben.

Für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt es jedoch in
unserem Hause Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei denen
man sich zum Bereich  "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" beraten
lassen kann.

Sie können sich dafür einen Termin vereinbaren unter der Nummer xxx-xxx 
(Terminvereinbarung ist vormittags möglich).

Ich habe den Termin trotzdem wahrgenommen. Immerhin konnte die Dame mir erklären, wie ein Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. LTA ist wohl nichts für mich, da es dabei um Bereitstellung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz oder um notwendige Umschulungen geht. Außerdem bekam ich für alle Fälle ein Formular mit und eine weitere Telefonnummer, unter der die Münchner Reha-Spezialisten am Dienstag zu erreichen sein sollen.

Im Endeffekt läuft es wohl darauf hinaus, dass ich die stufenweise Wiedereingliederung direkt mit unserer Personalabteilung aushandeln werde und meinen Gehaltszettel dann an die Rentenversicherung schicken muss, damit die mir die Erwerbsminderungsrente entsprechend kürzen bzw. ganz streichen.