Lebensnachweis

Seit Juni beziehe ich ein monatliches Taschengeld aus Luxemburg (in Form einer Erwerbsminderungsrente in Höhe von 133 €), für das ich mehrmals zum Kontrollarzt musste und dort Formulare ausfüllen lassen musste. Seitdem ist es still geworden im Dialog mit der Rentenkasse.

Zu still, findet die Rentenkasse. Ob ich wohl noch am Leben bin? Zur Klärung dieser auch für mich wichtigen Frage fordert sie jetzt einen Lebensnachweis, auszufüllen vom Bürgermeister, notfalls reicht auch der Stellvertreter. Ich hoffe, der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter oder der Zweite Bürgermeister Josef Schmid können sich die notwendige Zeit nehmen, um meine Lebensfunktionen zu überprüfen.

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Happy End im Papierkrieg

moneyIch habe schon mehrfach hier über meine langjährigen Beziehungen zur Luxemburger Rentenversicherung berichtet. Im Dezember 2013 bin ich gebeten worden, meine Kontodaten mitzuteilen. Danach – Funkstille. Als nächstes wurde ich im Sommer 2015 zu einem Kontrollarzt geschickt. Dann habe ich im Frühjahr 2016 nochmal zu einem anderen Kontrollarzt gehen dürfen.

Bei der Rückkehr aus meinem Urlaub fand ich einen Brief vor, in dem ich aufgefordert wurde, eine Bescheinigung über mein Bruttogehalt des Jahres 2015 einzusenden.

An diesem Dienstag habe ich in meinem Kontoauszug eine beträchtliche Summe entdeckt, mit dem Vermerk ‚Rentennachzahlung 1.12.2012 bis 1.7.2016(!).

Heute erhielt ich schließlich per Einschreiben den dazu passenden Bescheid. Was lange gewährt hat, wurde endlich gut: Ich erhalte nicht nur eine Erwerbsminderungsrente für die Zeit, in der auch die deutsche RV gezahlt hat, sondern auf unbegrenzte Zeit. Der monatliche Betrag ist zwar nicht allzu groß, das ist jedoch verständlich, da ich nur 18 Monatsbeiträge in Luxemburg geleistet habe.

Jetzt bin ich noch gespannt auf eventuelle Neuberechnungen und Rückforderungen, wenn ich die gewünschte Bescheinigung einreiche, da 2015 das erste Jahr war, wo ich wieder das ganze Jahr über gearbeitet habe (allerdings in Teilzeit mit erst 20, dann 25 Wochenstunden).

Renten im geeinten Europa

Ich hatte versprochen, euch weiterhin über meinen Papierkrieg mit gleich zwei Rentenversicherungen (in Luxemburg und in Deutschland) auf dem Laufenden zu halten (s. Beitrag vom Februar).

Wie ich bereits damals im Folgebeitrag erzählte, wurde das erste Formular zurückgewiesen, weil es unleserlich und nicht vollständig ausgefüllt war.

Heute war es jetzt endlich soweit, dass ich erneut einen Rentenarzt besuchen durfte. Der erste Versuch war noch im Februar durch eine Verkettung von etwas unglücklichen Umständen gescheitert: der Arzt hat von 9:30 bis kurz vor 10:30 auf mich gewartet, weil er sich den Termin 9:30 vorgemerkt hatte, ich bin pünktlich um 10:30 in der Praxis angekommen, weil er mit mir schriftlich den Termin 10:30 ausgemacht hatte. Das war ihm ziemlich peinlich und auch für ihn selbst unangenehm, weil die Rentenversicherung sinnigerweise einen Arzt von Brannenburg (das ist südlich von Rosenheim) nach München in eine Gastpraxis in der Blumenau schickt, um meinen Gesundsheitszustand von 2012 zu begutachten. Das machte für ihn eine Autofahrt von rund 2×80 km und für mich eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ca 2×1 Stunde. Wir hatten also beide unsere Zeit vertrödelt. Immerhin haben wir danach dann mehrfach ganz nett miteinander am Telefon geplaudert, bis wir einen neuen Termin ausmachen konnten.

Heute also endlich der zweite Anlauf beim gleichen Arzt.

Zu Beginn zeigte er mir das Formularpaket, das wir gemeinsam ausfüllen sollten: ca 20 Seiten eng gedruckt, mit sehr kleinen Eingabefeldern und bitteschön vollständig und in Blockschrift auszufüllen! Ein europäisches Standardformular, das ich leider nicht im Internet gefunden habe, sonst hätte ich es hier verlinkt.

Für den Spass, das einigermaßen auszufüllen, braucht er sicher 2 Stunden und erhält dafür ganze 65 €. Für einen Arzt, der, wie er mir erzählte, früher eine Rheumaklinik geleitet hat, ist diese fürstliche Entlohnung sicher ein Ansporn, besonders sorgfältig zu arbeiten.

Das Fazit: Obwohl er mir versichert hat, das Gutachten würde zu meinen Gunsten ausfallen, habe ich wenig Hoffnung, dass es für die Luxemburger RV zufriedenstellender als das Erste ist.

Für mich liegt das Problem in der Zusammenarbeit der Rentenversicherungen verschiedener Länder. Hier gäbe es doch mal ein sinnvolles Normalisierungspotenzial für die Europäischen Behörden oder ein Thema für den EU-Bürokratie-Abbauer Stoiber (ich weiß, selbst der ist inzwischen im Ruhestand, aber dann hätte er doch endlich Zeit dafür, oder?).

Die deutsche RV ist ja nicht gerade bekannt dafür, dass sie Erwerbsminderungsrenten herschenkt. Auch da musste ich bereits ausführlich Formulare ausfüllen, wie ich hier schon berichtet habe. Warum muss ich jetzt durch ein nachträgliches Gutachten der Luxemburger Rentenversicherung noch einmal beweisen, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, während man eine Chemo nach der anderen erhält und dazu noch zweimal Hochdosis-Chemo mit Stammzellentransplantation, alles dokumentiert durch Arztberichte und Diagnoseunterlagen vom Klinikum Rechts der Isar?

Beim derzeitigen Verfahren fühlt sich in der ganzen Kette niemand für ein Scheitern verantwortlich:

  • Der Luxemburger Sachbearbeiter oder Kontrollarzt findet sicher in einem 20-seitigen Formular leicht ein Feld, das gar nicht oder nur unleserlich ausgefüllt ist *) und kann dann guten Gewissens ein neues Gutachten anfordern. Reklamieren hilft nicht, Vorschrift ist Vorschrift.
  • Die deutsche Rentenversicherung redet sich damit heraus, dass sie nur die Anforderungen ihrer Luxemburger Kollegen ausführt, wenn sie einen weiteren Arzt beauftragt (wofür sie allerdings ein paar Monate braucht!).
  • Der Arzt tut sein Bestes, seine Zeit ist aber beschränkt, die Bezahlung sowieso und sein Kalligraphiekurs liegt wohl schon ein paar Jahre zurück.
  • Der Antragsteller, der eigentlich ein Anspruchsinhaber ist, ist der Dumme. Er kann wählen, ob er sich nach weiteren 6 Monaten zum nächsten Rentenarzt schicken lässt oder ob es ihm zu blöd wird.

Das Ganze scheint darauf ausgelegt zu sein, dass der angehende Rentner irgendwann mürbe gemacht wird und aufgibt. Selbst das muss er aber dann schriftlich erklären, wie mir am Telefon gesagt wurde. Wehren kann man sich nicht, ohne das ominöse Formular gibt es keine Auszahlung.

So, jetzt habe ich wieder ein paar Monate Zeit, mich abzureagieren und mir zu überlegen, was ich im Fall einer dritten Einbestellung unternehmen werde: einfach gnadenlos das Spiel durchziehen, Briefe an höhere Stellen, Leserbriefe, oder doch verzichten und die Zeit bis zum Antrag auf Altersrente genießen? Wieviele ärztliche Gutachten wird man da wohl brauchen, um nachzuweisen, dass man das Renteneintrittsalter im Ausland erreicht hat? Gibt es eigentlich einen Ombudsmann für Rentenfragen – in Luxemburg oder Deutschland?

Eure Vor- und Ratschläge werden gerne entgegengenommen und wohlwollend geprüft.

*) Z.B. tut die Brillenstärke in meinem Fall sicher nichts zur Sache, auf die Frage war ich natürlich nicht vorbereitet – da haben wir schon den Beweis für meine mangelnde Kooperationsbereitschaft.

 

Behörden²

Zum_Amtsschimmel_01

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zum_Amtsschimmel_01.JPG

Eine Behörde kann schon ganz viel Bürokratie erzeugen. Wenn jedoch 2 beteiligt sind und miteinander kommunizieren sollen, kann man nur staunend zuschauen.

Ich habe schon mal über meine Erfahrungen mit der deutschen und luxemburger Rentenversicherung berichtet und dachte eigentlich, dass mit dem Besuch eines Befundarztes, der im August 2015 meinen zurückliegenden Gesundheitszustand beurteilen sollte, alles erledigt sei.

Noch einmal zum Ablauf:

  • Im Dezember 2013 erhielt ich von der DRV den Bescheid, dass ich rückwirkend vom November 2012 bis Ende Juli 2015 zum Rentner ernannt worden bin. Dieser Bescheid wurde im nachhinein mindestens ein Dutzend Mal durch weitere Bescheide korrigiert, angepasst und wieder korrigiert, was mit einigen Nach- und Rückzahlungen verbunden war.
  • Schon im Dezember 2013 wollten die Luxemburger Kollegen meine Kontonummer haben. Die Hoffnung auf schnelle Erledigung wurde geweckt. Große Beträge waren nicht zu erwarten, da ich nur während anderthalb Jahren in Luxemburg Beiträge gezahlt habe.
  • Dann Funkstille in Luxemburg, kein Bescheid, keine Zahlungen.
  • Im August 2015 habe ich plötzlich einen Termin bei einem mir unbekannten Arzt erhalten. Dieser Termin war von Luxemburg aus veranlasst, sie wollten ein eigenes Gutachten.
  • Als nächstes kam im Dezember eine Steuerkarte vom Luxemburger Finanzamt für 2015 …
  • … und vor ein paar Tagen auch schon eine für 2016.
  • Das hat mich dann veranlasst, mal nachzufragen, was denn aus meiner Rente geworden ist. Antwort: Ja, wir haben ein neues ärztliches Gutachten bei der DRV angefordert und noch keine Antwort erhalten. Toll.
  • Anruf bei der DRV in Berlin. Ja, eine Anfrage liegt vor. Ich erhalte demnächst einen Termin bei einem Arzt. Ich konnte sie dann überreden, doch mal mit ihren Kollegen in Luxemburg zu reden, statt langwierige Formularkorrespondenz zu führen. Das haben sie tatsächlich gemacht, mussten mir aber mitteilen, dass die Luxemburger auf ihrem neuen Gutachten bestehen.
  • Bisher habe ich es noch nicht geschafft, in Luxemburg telefonisch durchzukommen, um zu fragen, was sie denn am ersten Gutachten auszusetzen haben. Es besteht ja immerhin die Gefahr, dass das zweite Gutachten ähnlich ausfällt und wieder zu einem halben Jahr Wartezeit bis zum dritten Gutachten führt.

Fortsetzung folgt …

Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam

Am Samstag habe ich einen Brief von einem Münchner Arzt erhalten, worin ich aufgefordert werde, am 10.8. in seiner Praxis zu erscheinen, zur Begutachtung im Auftrag des Rentenversicherungsträgers. Das hat mich schon ein bisschen gewundert, da meine Erwerbsminderungsrente am 31.7. ausläuft und ich keine Verlängerung beantragt habe.

Eine Nachfrage bei der Rentenversicherung (übrigens ganz ohne Warteschleife, ich kann als guter Kunde mittlerweile meine Sachbearbeiterin direkt anrufen) hat ergeben, dass das Gutachten auf Anforderung ihrer Luxemburger Kollegen erstellt werden soll.

Mein Rentenbescheid stammt von Ende 2013. Schon während der Entscheidungsphase musste ich der deutschen RV noch einmal meine Luxemburger Beitragshistorie erläutern, und schließlich kam im Dezember 2013 auch mal eine Anfrage aus Luxemburg zu meinen Kontodaten. Die erhofften Zahlungen blieben jedoch aus. Große Beträge waren eh nicht zu erwarten, da ich dort nur 18 Monate lang relativ wenig eingezahlt habe. Deshalb habe ich auch nie nachgefragt, warum sie so dringend meine Kontodaten benötigt haben.

Auf Nachfrage in Luxemburg, wozu denn jetzt auf einmal das Gutachten dienen soll, habe ich erfahren, dass sie anderthalb Jahre geduldig auf angeforderte Gutachten der deutschen RV gewartet haben, aber nie eins erhalten haben. Erst jetzt soll also der mir unbekannte Arzt feststellen, wie mein Gesundheitszustand Ende 2013 war. Ich bin gespannt, wie er das anstellen wird.

Ähnlich schnell arbeitet übrigens meine Krankenkasse. Vor ein paar Wochen habe ich eine Aufforderung erhalten, 30,62 Euro als Zuzahlung für Krankenfahrten in 2013 zu überweisen. Ich hoffe, es kommt nicht noch irgendwann eine Forderung von mehreren Zehntausend Euro für Krankenhausaufenthalte, Chemo, Transplantationen, Antikörper, CTs, etc. Wann verjähren eigentlich solche Ansprüche, die nicht geltend gemacht werden? Aber im Ernst: ich kann mich wirklich nicht über meine Krankenkasse beklagen, die ohne Beanstandung selbst die teuersten Medikamente und Untersuchungen übernommen hat. 10 Euro Zuzahlung für ein Medikament von 2000 Euro ist schon vertretbar.

Neues von der RV

Immer, wenn mir gerade nichts einfällt, liefert mir die Rentenversicherung ein neues Thema – herzlichen Dank dafür.

Nach der Rückkehr aus meinem Urlaub fand ich 3 Schreiben der RV vor.

Eines war noch verständlich: weil ich ja trotz der Erwerbsminderungsrente wieder arbeite, wird mir die Rente gekürzt – allerdings um weniger als gedacht.

Der zweite Brief bat mich, doch einen Antrag auf einen Zuschuss der KV-Beitrags zu stellen. Da ich derzeit sowohl über die RV als auch über den Arbeitgeber bzw. meinen Eigenanteil Beiträge an meine Krankenkasse entrichte, kann dies das Chaos eigentlich nur vergrößern. Aber was solls – wenn die es unbedingt so haben wollen, immerhin nettgemeint.

Der dritte Brief war der Erstaunlichste. Es geht darum, einen ärztlichen Befundbericht anzufordern. Dazu wird aber keine Einverständniserklärung von mir verlangt, die hab ich schon x-mal abgegeben. Nein, ich soll das Formular bei meiner Ärztin vorbeibringen, es dort ausfüllen lassen, nach 5 Tagen wieder abholen und an die RV zurückschicken. Sonst wurde keine Zeile von mir dazu verlangt. Bin ich jetzt der Kurierdienst der RV? Der zuständige Sachbearbeiter war natürlich nicht zu erreichen.

D+12: Papierkrieg III

Gestern hat mir ein Postbote die seit 2,5 Wochen liegengebliebene Post von zu Hause mitgebracht. Hier seht Ihr die neue schicke Postboten-Berufskleidung:
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Zuerst die gute Nachricht:
Nach meiner Aussteuerung aus dem Krankengeld zum 31.7. erklärt sich die Agentur für Arbeit bereit, mir bis 10/2014 Arbeitslosengeld zu zahlen. Damit bin ich auch weiterhin krankenversichert.

Dann die weniger gute:
Die Rentenversicherung Bund findet zu meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente immer neue Formulare, die ich auch noch ausfüllen soll, bevor sie etwas entscheidet (oder gar zahlt).

Schließlich die lustige:
Die Rentenversicherung Bayern Süd teilt mir mit, dass sie nicht für meinen Antrag vom 24.7. auf onkologische Nachsorgeleistung zuständig ist. Das wäre ja schön und gut, nur habe ich nie einen Antrag auf onkologische Nachsorgeleistung gestellt, ich habe nie einen Antrag bei der RV Bayern Süd gestellt, und schon gar nicht am 24.7. – das war mein Tag D0, da hatte ich Besseres vor. Unter der angegebenen Telefonnummer meldet sich zudem niemand.

Im medizinischen Bereich gibt es gute Nachrichten. Die Leukozyten haben wieder die erste Nachkommastelle erreicht, sind damit wieder im „zählbaren Bereich“ angekommen. Das Fieber hat sich gelegt, der Blutdruck ist in seiner normalen Schwankungsbreite, nur das Gewicht ist noch zu hoch (d.h. es gibt noch zuviel Wassereinlagerung). Insgesamt aber schon sehr positive Werte heute.

Papierkrieg II

Gestern durfte ich wieder 2 Formulare ausfüllen für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Das Erste war die Einwilligung, der RV den Reha-Bericht zur Verfügung zu stellen – obwohl dieser Bericht noch vor der Feststellung des Rezidivs erstellt worden ist, also nichts über meinen aktuellen Zustand aussagt.

Dann war ein sogenannter Selbsteinschätzungsbogen auszufüllen. Dort wurde u.a. gefragt, warum ich der Meinung bin, derzeit nicht arbeiten zu können (geht wohl schlecht auf der Isolierstation), und was man eventuell an meinem Arbeitsplatz verbessern könnte.

Vorsichtshalber habe ich die Formulare persönlich vorbeigebracht, und musste dann auch noch erfahren, dass die RV sich vielleicht Zeit lässt, bis der Entlassungsbericht von meinem kommenden Krankenhausaufenthalt vorliegt.

Dazu kam gestern der Bescheid zum Antrag der Erhöhung des Schwerbehindertengrads. Die Behörde ist der Meinung, dass weder die Komplikationen bei der Behandlung letztes Jahr noch das Rezidiv und dessen Behandlung in diesem Jahr einen Grund darstellen, den GdB zu erhöhen. Der beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, dass andere Gebrechen noch deutlich mehr unterbewertet sind (z.B. Amputation des Unterschenkels: GdB 50).