Halbtagsrentner 2: Sozialbeitragskarussell

Wie berichtet arbeite ich seit 1. Oktober halbtags trotz meiner vollen Erwerbsminderungsrente, die bis Juli 2015 bewilligt ist. Ich habe dies auch brav bei der Rentenversicherung gemeldet, bisher laufen die Rentenzahlungen jedoch wie gewohnt weiter.

Bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen habe ich jedoch einiges ausgelöst:

– Vor 2 Wochen teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich als Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müsste, da ich im Fall des Arbeitsplatzverlusts ja wieder zum Vollzeitrentner werden würde und somit kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen würde. Außerdem gilt für Rentner ein ermäßigter Krankenkassenbeitrag. Mit dem Novembergehalt wurde mir also ein Teil der im Oktober einbehaltenen Beiträge wieder zurückgezahlt.

– Jetzt kam ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich neben dem Beitrag, den ich als Arbeitnehmer zahle, auch von der Rente einen Krankenkassenbeitrag zahlen müsse, in Höhe des Zuschusses der Rentenversicherung.

– Gleichzeitig kam ein neuer Bescheid von der Rentenversicherung mit einem höheren Auszahlungsbetrag als zuletzt, weil die Krankenkassenbeiträge wegfallen. Dabei hatten sie erst Anfang des Jahres festgestellt, dass ich irrtümlich keine Krankenkassenbeiträge bezahlt haben soll, und haben seitdem immer wieder angekündigt, dass sie die fehlenden Zahlungen einbehalten würden.

Perfekt wird das Chaos wahrscheinlich in einigen Wochen/Monaten, wenn die Neubewertung der vollen Erwerbsminderung erfolgt und der Rentnerstatus mir womöglich rückwirkend aberkannt wird. Dann müssen alle Zahlungen, Stornierungen und Umbuchungen wahrscheinlich wieder rückgängig gemacht werden.

Und noch einmal interessant wird es nächstes Jahr, wenn ich dem Finanzamt in meiner Einkommensteuererklärung klarmachen soll, wer was wann an mich gezahlt hat oder mir wieder weggenommen hat.

Stille Post 2

Tanja (einen schönen Gruß an Dich, unser „Bayerntreffen“ habe ich noch in guter Erinnerung!) hat in ihrem Kommentar zu meinem letzten Beitrag gefragt, warum der nicht-anonyme Kontakt zwischen Spenderin und Empfänger erst nach 2 Jahren erfolgen darf. Ich hatte mir die Frage zwar auch schon oft gestellt, jedoch nie nachgeforscht, ob es eine Begründung der DKMS dafür gibt.

Ein einfacher Google-Aufruf hat eine Broschüre der DKMS zu diesem Thema gefunden, wo diese Frage sehr schön beantwortet wird, ergänzt durch Beispiele von sehr positiven verlaufenen Kontakten, rührenden Begegnungen, überraschenden Gemeinsamkeiten – aber auch Begründungen, warum ein Kontakt manchmal von der einen oder anderen Seite nicht erwünscht wird.

Nach jetzigem Stand unserer Korrespondenz besteht jedenfalls bei meiner Spenderin und mir der Wunsch, uns nach Ablauf der Frist auch wirklich kennenzulernen und nicht nur anonyme Briefe auszutauschen. Ich freue mich jedenfalls schon darauf!