Behörden²

Zum_Amtsschimmel_01

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Eine Behörde kann schon ganz viel Bürokratie erzeugen. Wenn jedoch 2 beteiligt sind und miteinander kommunizieren sollen, kann man nur staunend zuschauen.

Ich habe schon mal über meine Erfahrungen mit der deutschen und luxemburger Rentenversicherung berichtet und dachte eigentlich, dass mit dem Besuch eines Befundarztes, der im August 2015 meinen zurückliegenden Gesundheitszustand beurteilen sollte, alles erledigt sei.

Noch einmal zum Ablauf:

  • Im Dezember 2013 erhielt ich von der DRV den Bescheid, dass ich rückwirkend vom November 2012 bis Ende Juli 2015 zum Rentner ernannt worden bin. Dieser Bescheid wurde im nachhinein mindestens ein Dutzend Mal durch weitere Bescheide korrigiert, angepasst und wieder korrigiert, was mit einigen Nach- und Rückzahlungen verbunden war.
  • Schon im Dezember 2013 wollten die Luxemburger Kollegen meine Kontonummer haben. Die Hoffnung auf schnelle Erledigung wurde geweckt. Große Beträge waren nicht zu erwarten, da ich nur während anderthalb Jahren in Luxemburg Beiträge gezahlt habe.
  • Dann Funkstille in Luxemburg, kein Bescheid, keine Zahlungen.
  • Im August 2015 habe ich plötzlich einen Termin bei einem mir unbekannten Arzt erhalten. Dieser Termin war von Luxemburg aus veranlasst, sie wollten ein eigenes Gutachten.
  • Als nächstes kam im Dezember eine Steuerkarte vom Luxemburger Finanzamt für 2015 …
  • … und vor ein paar Tagen auch schon eine für 2016.
  • Das hat mich dann veranlasst, mal nachzufragen, was denn aus meiner Rente geworden ist. Antwort: Ja, wir haben ein neues ärztliches Gutachten bei der DRV angefordert und noch keine Antwort erhalten. Toll.
  • Anruf bei der DRV in Berlin. Ja, eine Anfrage liegt vor. Ich erhalte demnächst einen Termin bei einem Arzt. Ich konnte sie dann überreden, doch mal mit ihren Kollegen in Luxemburg zu reden, statt langwierige Formularkorrespondenz zu führen. Das haben sie tatsächlich gemacht, mussten mir aber mitteilen, dass die Luxemburger auf ihrem neuen Gutachten bestehen.
  • Bisher habe ich es noch nicht geschafft, in Luxemburg telefonisch durchzukommen, um zu fragen, was sie denn am ersten Gutachten auszusetzen haben. Es besteht ja immerhin die Gefahr, dass das zweite Gutachten ähnlich ausfällt und wieder zu einem halben Jahr Wartezeit bis zum dritten Gutachten führt.

Fortsetzung folgt …